KGV Sülzeanger e.V.

Magdeburg

Informationen von A - Z

Quelle : Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V.


Anbaufläche
Ein Drittel der gesamten Fläche des Gartens ist der klein gärtnerischen Nutzung zuzuordnen, das heißt es muss der Anbau von Obst, Gemüse und Blumen erfolgen. Hochbeete und Gewächshäuser zählen als Sonderanbaufläche.

Aufbaustunden, Arbeitseinsatz
Gemeinschaftliche Aufbaustunden sind Teil des Vereinslebens.
Wie viele Aufbaustunden für den Verein abzuleisten sind und wie hoch die
Ersatzleistung ist, regelt jeder Verein selbständig in seiner Mitgliederversammlung.
Dies kann abhängig von Vereinsgröße und Umfang der nötigen Arbeiten zum Teil
stark variieren.

Auszeichnung für langjährige Mitglieder
Ein Vereinsmitglied hat sich durch langjährige Vorstandsarbeit und Einsatz für das
Kleingartenwesen in Magdeburg hervorgehoben? Das verdient unsere Anerkennung.
Auf Grundlage unserer Auszeichnungsordnung haben wir die Möglichkeit Ihrem
Mitglied eine Ehrung zukommen zu lassen.

Baumschutzsatzung, Heckenschnitt
Vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres ist das Fällen von Bäumen
und Sträuchern nicht gestattet. In dieser Frist dürfen Sie schonende Form- und
Pflegeschnitte, sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen durchführen.
Weitere Informationen finden Sie bspw. auf der Homepage der LHS Magdeburg

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/index.php?La=1&object=tx,37.3108.1

Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz bildet die Rechtsgrundlage für das Kleingartenwesen in Deutschland.
Ergänzt wird es durch die Gartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde Magdeburg e.V.

DSGVO,  Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutz
Gemäß der Europäischen DSGVO haben Vereine die Pflicht, personenbezogene Daten zu schützen.
Zu Personenbezogene Daten gehören beispielsweise Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und Zahlungsinformationen. Vereine dürfen Daten nur für die Zwecke verarbeiten,
für die sie gesammelt wurden und müssen ihre Mitglieder über die Verarbeitung ihrer Daten informieren.
Die Verarbeitung und Speicherung muss ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet werden.
Es ist auch wichtig, dass sie die Einwilligung der betroffenen Person einholen, bevor sie deren Daten verarbeiten.
Die Speicherung von Mitgliedsdaten auf einem privatem PC wird hierfür nicht empfohlen und ist auch durch die DSGVO verboten. Für die Vereinsarbeit empfehlen wir den Erwerb eines Vereinslaptop und eine externe Datensicherung.
Weitere Informationen bspw. auf

https://www.datenschutz.org/verein/

Ehrenamt
In unseren Kleingärtnervereinen arbeiten die Vorstände ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Sie sind notwendig für einen reibungslosen Ablauf und unverzichtbar. Für ihre ehrenamtliche Arbeit kann seitens eines Kleingärtnervereins eine Aufwandsentschädigung als Ehrenamtspauschale gezahlt werden.
Weitere Informationen finden Sie bspw. auf der Homepage "Deutsches Ehrenamt"

https://deutsches-ehrenamt.de/ehrenamt/

Elektro- und Wasserversorgung
Die Strom- und Wasserversorgung in Gartenvereinen muss  zuverlässig und sicher funktionieren.  Alle elektrischen Anlagen sollten regelmäßig von einem qualifizierten Elektriker überprüft werden. In Vereinen mit älteren Anlagen sollten elektrische Geräte mit Bedacht eingesetzt werden. Elektro- und Wasserzähler müssen geeicht und zur Verrechnung zugelassen sein. Eichfristen sind einzuhalten (Elektrozähler mit Läuferscheibe 16 Jahre, Elektrozähler elektronisch 8 Jahre, Kaltwasserzähler 6 Jahre). Ausführliche Informationen gibt es bspw. auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen 

https://www.agme.de/

Entsorgung abflusslose Sammelgrube
Zur Errichtung und zum Betreiben einer abflusslosen Sammelgrube (Fäkalientank mit DIBt-Zulassung)  ist ein Entwässerungsantrag an den Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V. zur Weiterleitung an den Städtischen Abwasserbetrieb (SWM) zu richten. Vor Errichtung ist die Zustimmung des Vereins, des Zwischenpächters
(Verband der Gartenfreunde)sowie die Genehmigung der SWM einzuholen.
Sammelgruben sind regelmäßigen dokumentierten Dichtigkeitsprüfungen zu unterziehen.

Den Antrag finden Sie in der Rubrik "Download" oder direkt auf der Homepage der SWM:

https://www.sw-magdeburg.de/fileadmin/Downloads/Produkte/Abwasser/entwaesserungsantrag_abflusslose_sammelgrube.pdf

Fachberater
Mitglieder unserer Kleingärtnervereine können an unseren Lehrgängen teilnehmen.
In mehreren etwa 2-stündigen Vorträgen informiert Sie unser Stadtfachberater in allen Fragen des
Kleingärtnerwesens. Er gibt Tipps für die Planung des Gartens, der Gestaltung der Pflanzflächen und
berät zu geeigneten Pflanzen, deren Pflege und Schädlingsbekämpfung.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Termine für die Fachberaterschulungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Schulungen".

Feuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer
Feuerkörbe und -schalen dürfen zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Dabei darf nur abgelagertes
unbehandeltes Holz, also kein Unrat verbrannt werden. Für Vereinsveranstaltungen (ohne öffentlichen Zugang)
am Ostersonnabend sind Osterfeuer auf Gemeinschaftsanlagen gestattet.
Die Feuerwehr sollte jedoch vorab informiert werden.

Gartenordnung
Die Gartenordnung präzisiert die Vorschriften aus dem Bundeskleingartengesetz, sowie Rechte und
Pflichten der Gemeinschaft im Kleingärtnerwesen des Verbandes der Gartenfreunde Magdeburg e.V.
Die Gartenordnung finden Sie in der Rubrik "Download"

Gewächshaus
Die Errichtung eines Gewächshauses bis 6m² ist gestattet.
Eine Zustimmung zum Bau ist beim Vorstand des Kleingärtnervereins einzuholen.

Grünschnitt-Container
Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet ihren EinwohnerInnen die Möglichkeit der kostenfreien
Bereitstellung von 7 m³ (4 Haushalte) bzw. 10m³ (5 Haushalte) Grünschnittcontainern.
Diese können über das Formular bei der städtischen Abfallwirtschaft bestellt werden.
Die Abfuhr gilt als Ersatz für eine gebührenfreie Sperrmüllabfuhr (2m³) pro Jahr.
Den Antrag finden Sie in der Rubrik "Download"

Kaminofen
Feuerungsanlagen, die vor dem 3.10.1990 installiert wurden, dürfen im Rahmen des Bestandsschutzes
weiter betrieben werden. Dies jedoch nur in unveränderter Form, so dürfen also z.B. Rauchabzüge nicht
durch neue ersetzt werden. Eine Genehmigung der Anlage  und die gesetzlich vorgeschriebenen
Kehrbescheinigungen müssen vorliegen.

Kassierer, Kassenwart, Schatzmeister
Der Kassierer ist ein wichtiger Bestandteil in jedem Vorstand. Er verwaltet das Vereinsvermögen und hält
alle Änderungen im Kassenbuch schriftlich fest. Er kümmert sich um den nötigen Zahlungsverkehr und erstellt die
Jahresberichte des Vereins. Außerdem fertigt er die Steuererklärung des Verein an. 

Kleingärtnerische Nutzung
Die klein gärtnerische Nutzung bezieht sich auf den Eigenanbau von Gemüse, Obst, Blumen und anderen Pflanzen in kleinen Mengen. Sie darf ausschließlich nicht erwerbsmäßig stattfinden. 

Kündigung, Kündigungsfrist
Pächter müssen den Pachtvertrag und ihre Mitgliedschaft vor Abgabe des Gartens beim Vorstand des KGV schriftlich kündigen. Die Kündigung muss am 3. Werktag im Juli beim Verein eingegangen sein und ist zum 30.11. des Jahres gültig.
Eine Kündigung durch den Verpächter wegen Verstößen kann nur durch den Verband der Gartenfreunde, nach Antrag des Vereinsvorstandes, ausgesprochen werden.

Laube, Größe, Bestandsschutz
Die Errichtung einer Laube bis 24 Quadratmeter Grundfläche ist möglich. Diese darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Größere Lauben haben Bestandsschutz wenn Sie vor Oktober 1990 errichtet worden, dürfen dann jedoch ein keiner Weise verändert werden.

Laubenversicherung
Wir empfehlen für jeden Pachtgarten den Abschluss einer Laubenversicherung (auch für nicht verpachtete Parzellen). Diese schützt Ihren Eigentumsgegenstand vor Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser, etc. und kann individuell gestaltet werden. Da gerade die Kosten für Brandschuttbeseitigung in den letzten Jahren stark gestiegen sind, sollten hierfür mindestens 10Tsd. Euro als Deckungssumme berücksichtigt werden.

Mitgliedsbeitrag
Mitglieder eines Gartenvereins zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe legt der jeweilige Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung fest. Außerdem zahlen Vereinsmitglieder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft des Vereines im Verband der Gartenfreunde Magdeburg. Ab dem Jahr 2025 beträgt der Beitrag 36 Euro  (hiervon erhält der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt einen Anteil).

Pächterwechsel
Der Pachtvertrag regelt klar, was bei einem Pächterwechsel zu beachten ist. Nach der fristgerechten Kündigung (muss spätestens am 3. Werktag im Juli schriftlich beim Verein eingegangen sein) findet eine Wertermittlung statt. Es gibt ein Protokoll, in dem ggf. auch auf Mängel hingewiesen wird. Da nur der Grund und Boden gepachtet ist, gehört alles andere was sich im Garten befindet dem Pächter. Hat der Verein einen Nachfolger für den Garten, können diese Sachen dem Nachfolger verkauft werden (Kaufvertrag). Ein Anspruch auf den Wert aus der Wertermittlung gibt es nicht. Für die Weitergabe der Parzelle ist allein der Verein zuständig. Dieser bestimmt, wen er als neuen Pächter aufnimmt. Gibt es keinen Nachfolger oder möchte man sein Eigentum behalten, kann man es mitnehmen und den Garten beräumt zurückgeben. Das ist natürlich schwierig bei Laube oder Bäumen. Ist kein Nachfolger vorhanden, muss mit dem Verein ein Vertrag abgeschlossen werden, der regelt, wer sich bis zu einem Neupächter um den Garten kümmert und die Versicherung zahlt. Sollte sich kein Nachfolger finden, ist unter Umständen eine Räumung der Parzelle auf Kosten des letzten Pächters notwendig. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig zusammen mit dem Vereinsvorstand um den Pächterwechsel.

Pachtvertrag
Wer einen unserer Kleingärten pachten möchte, benötigt einen Pachtvertrag. Dieser regelt und präzisiert, zusätzlich zum Bundeskleingartengesetz, alle wichtigen Punkte, die bei der Pacht eines Kleingartens zu beachten sind.

Pflanzen im Kleingarten
Grundsätzlich ist es natürlich jedem Kleingärtner überlassen, welche Pflanzen in welchem Umfang angebaut werden. Einheimische Pflanzen sollten zum Erhalt der Insektenvielfalt natürlich bevorzugt werden. Auch müssen Obstgehölze, Beerensträucher, Gemüse und Blumen Bestandteil sein. Nicht gestattet ist hingegen das Pflanzen von Ziergehölzen, die größer als 3m werden. Ebenso verboten sind Wald- und Nussbäume. Der Cannabisanbau im Kleingarten ist ebenso verboten (siehe News vom 28.03.2024), wie das pflanzen von invasiven Neophyten.
Weiterer Details bspw. unter

https://www.bund.net/themen/tiere-pflanzen/invasive-arten/neophyten/

Pool, Wasser- und Badebecken
Es dürfen freistehende Pools aufgebaut werden, deren maximale Größe von 3,60 m im Durchmesser und 0,90 m in der Höhe nicht überschreitet.

Ratenzahlungsvereinbarung
Kann ein Schuldner seine Rechnungssummer nicht auf einmal bezahlen, kann mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung festgelegt werden, dass der Schuldner seine Schuld über einen festgelegten Zeitraum in mehreren Teilzahlungen begleicht. Sie muss Angaben zur Laufzeit der Vereinbarung, zu Gläubiger und Schuldner, der Höhe der Schuld und der Raten, sowie der Fälligkeit der Raten beinhalten. Auch muss geregelt sein, was geschieht, wenn eine Rate nicht gezahlt wird oder die Vereinbarung vorab beendet werden soll.
Ratenzahlungsvereinbarungen sollten, zur Entlastung der Vereinskassierer, stets eine Ausnahme bleiben.

Revision, Kassenprüfer
Kassenprüfer überprüfen ehrenamtlich 1-2x jährlich die Bargeldgeschäfte und Barbelege eines Vereins, aber auch, ob die Einnahmen und Ausgaben richtig zugeordnet wurden und Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingegangen sind. Sie sind unabhängig vom Vereinsvorstand, haben aber das Recht an deren Sitzungen teilzunehmen.

Rücklagenbildung
Rücklagenbildung ist eine wichtige Strategie für Gartenvereine, um sich auf unerwartete Ereignisse vorzubereiten. Sie sichert den Verein ab, um in Notsituationen Handlungsfähig zu bleiben, ermöglicht dem Verein aber auch, eine Reserve an finanziellen Mitteln für zukünftige Projekte zur Verfügung zu stellen. Ziel und Höhe der Rücklagen beschließt die Mitgliederversammlung. Sie ist mit einem Ziel befristet.

Satzung
Eine Satzung im Kleingärtnerverein regelt die Ziele und Aufgaben des Vereins, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Mitgliedschaft und deren Beendigung, die Beschlussfassung und die Finanzierung des Vereins. Diese finden Sie in der Rubrik "Download"

Solaranlage, Photovoltaik                                                                                                                         So einfach wie es klingt, so komplex ist das Thema Solarenergie in seiner Abwicklung. Nach aktueller Rechtslage können unter bestimmten Umständen Insellösungen geduldet werden.
U.a. dürfen demnach Photovoltaikanlagen nicht an die Laube angebracht werden und keine Verbindung zum Stromnetz der Laube haben.

Solidargemeinschaft Straßenreinigung
Auf dem Verbandstag 1994 wurde die Solidargemeinschaft Straßenreinigung beschlossen. Die gesamten Straßenreinigungsgebühren, welche die Stadt Magdeburg dem Verband für alle Kleingärten in Rechnung stellt, werden gleichmäßig auf alle verpachteten Kleingärten aufgeteilt. Somit zahlen alle Kleingärtner eine sozial verträgliche kleine Gebühr und einzelne Kleingärtnervereine die bis zu 3stellige Gebühren (pro Parzelle) entrichten müssten, werden entlastet.

Übergabeprotokoll
Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument, das die Details der Übergabe von einem Pächter an einen anderen protokolliert. Es kann sowohl vom abgebenden als auch vom neuen Pächter schriftlich aufgesetzt werden. Mit dem Protokoll wird sichergestellt, dass alle Parteien die Bedingungen der Übergabe kennen und verstehen.

Verbandstag
Der Verbandstag ist das oberste Beschlussorgan unseres Verbandes der Kleingärtnervereine. Er findet alle 4 Jahre statt. Ihm gehören mit Stimmrecht die Mitgliedsvereine, sowie die Vorstände des Verbandes an. Er wählt die Mitglieder des Vorstands, stellt die Jahresabschlüsse fest und beschließt die Haushaltspläne des Verbandes.

Verkehrssicherungspflicht
Ein Gartenverein muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Vereinsgrundstück stets sicher ist und alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften zum Verkehrsschutz, wie das Schließen von Zäunen und das Aufstellen von Warnschildern, aber auch deren Wartung. Auch die Verkehrssicherung von Gehölzen zählt zu Pflichten des Pächters.

Wertermittlung
Die verpflichtende Wertermittlung bei Pächterwechsel soll nicht (nur) den zu erwartenden Verkaufserlös des Gartens festlegen. Sie wird auf Basis der Wertermittlungsrichtlinie von geschulten Wertermittlern durchgeführt und hält den Gartenzustand der vorhandenen Anpflanzungen und Bebauungen fest. Die Kontaktdaten erhalten sie in der Geschäftsstelle.

 
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