Solar- und Windkraftanlagen
So einfach wie es klingt, so komplex ist das Thema Solarenergie in seiner Abwicklung. Nach aktueller Rechtslage können unter bestimmten Umständen Insellösungen geduldet werden.
U.a. dürfen demnach Photovoltaikanlagen nicht an die Laube angebracht werden und keine Verbindung zum Stromnetz der Laube haben.
Was ist zu beachten, rechtliche Grundlagen
Bei den PV Anlagen handelt es sich in der Regel um sogenannte Balkonkraftwerke.
Ein Wechselrichter wandelt den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom.
Dieser wird über eine sogenannte Einspeisesteckdose in das „Hausnetz“ gespeist.
Diese Einspeisesteckdose des Herstellers schreibt der VDE seit April 2019 in seiner Anwendungsregel VDE-AR-4104 vor.
Hinweis: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat es nicht durchgebracht, dass Schuko-Stecker ausreichend sind.
Die Pächter müssen die PV Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und beim örtlichen Netzbetreiber anmelden.
Zugelassen sind die PV Anlagen aus Sicherheitsgründen bis zu einer Leistung von insgesamt 600 W.
Das bedeutet, für den Hauptzähler des Vereins sind nur Solaranlagen bis zu insgesamt 600 W zugelassen.
Bei Solaranlagen von gesamt mehr als 600 W müsste der Hauptzähler entsprechend getauscht werden.
Sollten mehrere Gartenfreunde eine PV Anlage anschließen wollen, wäre das mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Die Elektroanlagen inclusive Anschlüsse müssten von einer Fachfirma geprüft und gegebenenfalls erneuert werden.
Entsprechend der VDE Normen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) ist nur der Einbau von Zweirichtungszählern erlaubt. (Zähler die auch den Strom messen, der durch die PV Anlage erzeugt wird und ins öffentliche Netz fließt.)
Rücklaufgeschützte Zähler sind laut VDE nicht erlaubt. Ebenso verboten ist die Verwendung eines herkömmlichen Zählers. Dieser würde bei einer PV Anlage rückwärts fließen.
Das ist verboten und stellt eine Straftat dar!!
Eine PV Anlage mit Speicher kann nach Absprache mit dem Verein aufgestellt werden.
Anhand dieser umfangreichen Genehmigungs-und Prüfverfahren und der nicht abzuschätzenden Kosten für Pächter und Verein werden wir von einer Zustimmung zur Installation einer PV Anlage absehen.
Es gibt andere Möglichkeiten die Stromkosten zu senken. Hier ist dann die Kreativität der einzelnen Gartenfreunde gefragt.
Ausführliche Infos im Download:
Cannabisverbot in der Kleingartenanlage
Informationen zu Laubengröße
Die Errichtung einer Laube bis 24 Quadratmeter Grundfläche ist möglich. Diese darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Größere Lauben haben Bestandsschutz wenn Sie vor Oktober 1990 errichtet worden sind, dürfen dann jedoch in keiner Weise verändert werden.
Ausführliche Infos im Download: